Rechnungen

Kleinunternehmerregelung § 19 UStG: Rechnungen richtig schreiben

Aktualisiert am 01. Juli 2026

Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus — muss das auf jeder Rechnung aber ausdrücklich begründen. Hier steht, wie die Rechnung aussehen muss, welche Umsatzgrenzen seit 2025 gelten und wann sich der Verzicht auf die Regelung lohnt.

01Wer gilt als Kleinunternehmer?

Seit der Reform zum 1. Januar 2025 gilt: Die Umsätze des Vorjahres dürfen 25.000 Euro nicht überschritten haben, und die Umsätze des laufenden Jahres dürfen 100.000 Euro nicht überschreiten. Wird die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr gerissen, endet die Steuerbefreiung ab genau diesem Umsatz — nicht rückwirkend.

02Der Pflichthinweis auf der Rechnung

Kleinunternehmer weisen weder Steuersatz noch Steuerbetrag aus. Stattdessen gehört ein Hinweis auf die Steuerbefreiung auf jede Rechnung, üblich ist: „Umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß § 19 UStG.“ Alle übrigen Pflichtangaben des § 14 UStG — Anschriften, Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Leistungsbeschreibung — gelten unverändert.

In Finbuch aktivierst du die Kleinunternehmerregelung einmal in den Firmeneinstellungen; der Hinweis erscheint danach automatisch auf jeder Rechnung, und die Steuerspalten entfallen.

03Vor- und Nachteile in der Praxis

Der Vorteil: weniger Bürokratie — keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen, einfachere Preiskommunikation an Privatkunden. Der Nachteil: kein Vorsteuerabzug. Wer hohe Anfangsinvestitionen hat oder überwiegend an vorsteuerabzugsberechtigte Geschäftskunden verkauft, fährt mit der Regelbesteuerung oft besser.

04Der Wechsel zur Regelbesteuerung

Auf die Kleinunternehmerregelung kannst du freiwillig verzichten; an den Verzicht bist du fünf Jahre gebunden. Beim Überschreiten der Grenzen erfolgt der Wechsel automatisch. Plane den Übergang: Ab dem Wechsel müssen alle Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen, und dein Buchhaltungswerkzeug muss beides sauber trennen.

Häufige Fragen

Muss der § 19-Hinweis wörtlich so lauten?
Nein, ein bestimmter Wortlaut ist nicht vorgeschrieben. Der Hinweis muss nur eindeutig machen, dass die Leistung nach § 19 UStG umsatzsteuerfrei ist.
Darf ich als Kleinunternehmer USt ausweisen, wenn der Kunde es wünscht?
Nein. Weist du Umsatzsteuer aus, schuldest du sie nach § 14c UStG — ohne selbst Vorsteuer ziehen zu können.
Zählen die Grenzen brutto oder netto?
Seit 2025 handelt es sich um Nettogrenzen (25.000 Euro Vorjahr / 100.000 Euro laufendes Jahr).