Mahnung schreiben: Zahlungsverzug, Verzugszinsen und die 40-Euro-Pauschale
Aktualisiert am 01. Juli 2026
Offene Rechnungen sind bei Selbstständigen und kleinen Betrieben Liquiditätskiller Nummer eins. Die gute Nachricht: Das Gesetz ist auf deiner Seite — wenn du die Mechanik von Verzug, Mahnung und Verzugszinsen kennst.
01Wann ist der Kunde in Verzug?
Verzug tritt ein durch Mahnung nach Fälligkeit — oder automatisch: Bei Geschäftskunden spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB), bei einem klaren Zahlungsziel auf der Rechnung („zahlbar bis 15.08.2026“) mit dessen Ablauf. Ein präzises Zahlungsziel auf jeder Rechnung ist deshalb die beste Mahnprophylaxe.
02Die Mahnung: Form und Inhalt
Eine Mahnung ist formfrei — eine E-Mail genügt. Wirksam ist sie, wenn sie die Forderung eindeutig bezeichnet (Rechnungsnummer, Betrag, ursprüngliche Fälligkeit) und zur Zahlung auffordert. Der verbreitete Dreiklang „Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung“ ist rechtlich nicht vorgeschrieben: Schon die erste Mahnung setzt den Kunden in Verzug, mehr als zwei Stufen verschenken Zeit.
03Verzugszinsen und Pauschale im B2B
Ab Verzug kannst du bei Geschäftskunden Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Verzugspauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) — zusätzlich zu Mahn- und Rechtsverfolgungskosten. Gegenüber Verbrauchern gelten 5 Prozentpunkte über Basiszins, ohne Pauschale.
04Wenn Mahnen nicht reicht: das gerichtliche Mahnverfahren
Bleibt die Zahlung aus, ist der gerichtliche Mahnbescheid der günstigste nächste Schritt: online über das Mahnportal der Länder, ohne Anwalt, mit geringen Gerichtskosten, die der Schuldner trägt. Widerspricht der Kunde nicht, erhältst du einen Vollstreckungsbescheid — einen vollstreckbaren Titel, 30 Jahre gültig.
Damit es gar nicht so weit kommt: Finbuch setzt gesendete Rechnungen nach Ablauf des Zahlungsziels automatisch auf „überfällig“, sodass kein offener Posten mehr unbemerkt liegen bleibt.
Häufige Fragen
- Muss ich vor der Mahnung eine Zahlungserinnerung schicken?
- Nein. Die „freundliche Erinnerung“ ist Kulanz, keine Rechtspflicht. Rechtlich ist auch sie bereits eine Mahnung, wenn sie die Zahlung anmahnt.
- Welche Frist setze ich in der Mahnung?
- Üblich und angemessen sind 7 bis 14 Tage. Die Frist ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung — Verzug besteht ab Zugang der Mahnung.
- Verjähren offene Rechnungen?
- Ja, regelmäßig in drei Jahren zum Jahresende (§§ 195, 199 BGB). Eine Rechnung aus 2026 verjährt also Ende 2029 — ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung.