Blog · Buchhaltung

Skonto sauber verbuchen: der 2%-Fall Schritt für Schritt

24. Juni 2026

Skonto ist ein Rabatt mit Stolperstein: Der Kunde zahlt weniger, die Umsatzsteuer ändert sich mit — und wer den Abzug einfach „irgendwie“ bucht, sitzt am Jahresende auf Mini-Restposten. Der saubere Weg in vier Schritten.

01Was Skonto steuerlich wirklich ist

Zieht der Kunde 2 % Skonto ab, sinkt nicht nur dein Erlös — es sinkt auch deine Umsatzsteuer. Der Skontoabzug gilt als Preisnachlass auf das Entgelt: Bei einer Rechnung über 1.190 € (1.000 € netto + 190 € USt) mit 2 % Skonto zahlt der Kunde 1.166,20 €; deine USt sinkt auf 186,20 €. Wer die 3,80 € Differenz ignoriert, hat eine USt-Differenz, die in jeder Voranmeldung falsch steht.

02Die Buchungen im Soll und Haben

Rechnung gestellt: Forderungen 1.190 € an Erlöse 1.000 € und USt 190 €. Zahlung mit Skonto: Bank 1.166,20 € und Erlösschmälerung (netto 3,80 €) an Forderungen 1.190 € — wobei die Erlösschmälerung die USt-Korrektur enthält. In der Praxis heißt das: zwei Positionen mehr als beim normalen Zahlungseingang, dafür geht die Rechnung auf null.

  • Forderung: 1.190,00 € (1.000 netto + 190 USt)
  • Zahlung: 1.166,20 € auf dem Konto
  • Differenz: 3,80 € = Erlösschmälerung inkl. USt-Korrektur

03Beim Einkauf gilt dasselbe spiegelverkehrt

Nimmst du selbst Skonto auf Eingangsrechnungen, ist die Differenz ein erwirtschafteter Ertrag — und die Vorsteuer korrigiert sich entsprechend. Auch hier entscheidet die saubere Buchung, ob die UStVA stimmt.

04Warum Software das abnehmen sollte

Die Rechnung ist einfach, die Masse ist es nicht: Dutzend Zahlungen im Monat, mal mit mal ohne Skonto, mal Teilzahlung mit Skonto auf den gezahlten Teil. Der Bankabgleich in Finbuch erkennt Skonto-Abzüge innerhalb der Toleranz, bucht die Differenz als Erlösschmälerung und schließt die Rechnung vollständig — kein Restposten, keine USt-Überraschung.