Mahnen, bevor es unangenehm wird
Finbuch erkennt überfällige Rechnungen automatisch und führt sie durch das dreistufige Mahnverfahren: Erinnerung, erste Mahnung, zweite Mahnung — mit eigenen Texten, Fristen und der kompletten Historie je Kunde.
Mahnen ist unangenehm — deshalb bleibt es liegen
Niemand mahnt gern. Deshalb entstehen Mahnungen oft spät, inkonsistent oder gar nicht — und aus höflichen Kunden werden schlechte Zahler, weil die Frist nie markiert wurde. Der Schaden ist real: Jeder Tag überfälliger Forderung ist ein zinsloser Kredit an den Kunden.
Ein Mahnwesen, das arbeitet, braucht keine Gefühlslage: Es kennt die Fristen, führt die Stufen und dokumentiert alles. Du entscheidest über die Mahnung — das System erinnert dich, statt umgekehrt.
Was Finbuch daraus macht
Drei Stufen, sauber getrennt
Erinnerung (freundlich, oft kostenlos), erste Mahnung (mit Frist, optional Mahnpauschale), zweite Mahnung (letzter Schritt vor rechtlichen Maßnahmen). Jede Stufe mit eigenem Textbaustein und Fristlogik.
Überfällig erkennt das System
Aus Zahlungsziel und Zahlungseingängen berechnet Finbuch den Status je Rechnung — inklusive Teilzahlungen. Überfälliges steigt im Dashboard und in der Übersicht auf.
Historie, die vor Gericht und Gespräch hält
Jede gesendete Mahnung ist mit Datum und Frist dokumentiert; die Zahlungshistorie der Rechnung bleibt erhalten. Für das Kundengespräch — oder im Ernstfall den Anwalt — ist alles beisammen.
Drei Schritte, kein Umweg
Frist läuft
Rechnung mit Zahlungsziel gestellt — Finbuch beobachtet Zahlungseingänge und Fristen.
Stufe auslösen
Überfällig? Ein Klick erstellt die Mahnung mit korrektem Text und Frist; Anpassen bleibt erlaubt.
Zahlung oder nächste Stufe
Zahlt der Kunde, erledigt der Bankabgleich die Mahnung von selbst. Zahlt er nicht, folgt die nächste Stufe.
Regeln, die einfach gelten
Das Mahnwesen ist in jedem Tarif enthalten — ab 9 € je Nutzer/Monat.
Häufige Fragen
Darf ich Mahnpauschalen berechnen?
Ja — nach § 288 Abs. 5 BGB eine Pauschale von 40 € ab Verzug (bei Entgeltforderungen). Ob und in welcher Höhe du sie ausweist, ist deine Entscheidung; Finbuch trägt sie in die Mahnung ein.
Wann ist ein Kunde im Verzug?
Ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung; mit kalendermäßigem Zahlungsziel bereits am Tag danach (§ 286 BGB). Finbuch mahnt auf Basis des Zahlungsziels — die Erinnerung ist deshalb bewusst die erste, unverbindliche Stufe.