Storno oder Rechnungskorrektur: was gehört wann in die Bücher?
19. August 2026
Jeder kennt die Situation: Rechnung raus, Minuten später der Anruf — falsche Position, falscher Preis, falscher Adressat. Was jetzt rechtlich und buchhalterisch das richtige Mittel ist, hängt von einer Frage ab: War die Rechnung schon korrekt gestellt?
01Vor der Annahme: einfach neu
Hat der Kunde die Rechnung noch nicht als erhalten bestätigt oder wurde sie gar nicht erst versandt (Entwurf), ist alles einfach: ändern, speichern, fertig. Die Rechnungsnummer bleibt, es entsteht keine Historie. Danach wird es eine Entscheidung mit Folgen.
02Storno: der saubere Neustart
Ist die Rechnung im Umlauf, gilt: Unveränderbarkeit. Du stellst eine Stornorechnung (Gutschrift) mit eigener Nummer aus, die die ursprüngliche Rechnung vollständig auflöst, und stellst bei Bedarf eine neue, korrekte Rechnung. So will es die GoBD — jede Änderung bleibt als Kette nachvollziehbar. Der Klassiker: Rechnung an die falsche Adresse oder mit falschen Positionen.
03Rechnungskorrektur: der kleinliche Fall
Bei Fehlern, die die Steuer nicht berühren (Tippfehler im Namen, falsche Bankverbindung, fehlende Kundennummer), genügt eine berichtigte Rechnung mit Hinweis auf die Ursprungsdokumente; bei steuerrelevanten Fehlern ist nach §14c bzw. §17 UStG die Änderung des Entgelts zu erklären — für den Vorsteuerabzug des Kunden relevant. Gepaart mit der Stornorechnung deckt das alle Fälle; die Kombination heißt in der Praxis oft „Rechnungskorrektur“.
- Entwurf → ändern
- Im Umlauf, fundamental falsch → Storno + neue Rechnung
- Im Umlauf, Detailfehler → Berichtigung/Korrektur mit Verweis
04Warum Löschen nie eine Option ist
Ausgestellte Rechnungen sind Geschäftsbelege: Löschen würde eine Lücke in die Rechnungsnummern und die Buchhaltung reißen — und spätestens in der Betriebsprüfung zum Problem. In Finbuch sind gestellte Rechnungen deshalb unveränderbar; Korrekturen laufen über Storno mit eigener Nummer, und das Hauptbuch folgt automatisch. Die Kette bleibt geschlossen, egal was schiefging.